Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie selbst in jede Therapie, die Ihnen der behandelnde Arzt vorschlägt, einwilligen oder diese ablehnen sowie Ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten selber besorgen. Die Wahrung Ihrer Selbstbestimmung kann jedoch aufgrund einer Parkinsonerkrankung oder aus anderen Gründen plötzlich und unerwartet schwierig werden.
Mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB und dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts 2013 wurden zwei Instrumente eingeführt, mit denen das Selbstbestimmungsrecht auch über die Zeit der eigenen Urteilsfähigkeit hinaus gewahrt werden kann: die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag. Mit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag kann sichergestellt werden, dass die eigenen Wünsche auch dann noch berücksichtigt werden, wenn diese bei Verlust der Urteilsfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr geäussert werden können.
Das Vorsorgedossier enthält die Patientenverfügung mit Wegleitung und Notfallausweis, eine Wegleitung für die Erstellung eines Vorsorgeauftrags, Anordnungen für den Todesfall sowie eine Wegleitung für die Erstellung eines Testaments.
Eine Patientenverfügung – wie diejenige, die von Parkinson Schweiz gemeinsam mit Dialog Ethik für Parkinsonbetroffene erarbeitet wurde –, ist eine schriftliche, von Hand datierte und unterzeichnete Willensbekundung. Sie hält fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit abgelehnt werden bzw. welchen Massnahmen zugestimmt wird. Die Patientenverfügung kann ergänzend zu oder anstelle von Anordnungen über medizinische Massnahmen eine Person (Stellvertreter oder Stellvertreterin) bezeichnen, die bei einer Urteilsunfähigkeit des Verfassers über medizinische Massnahmen entscheiden soll (Art. 370 ZGB).
Download:
Patientenverfügung für Parkinsonbetroffene (2. Auflage, PDF-Download, 247 KB)
Wegleitung zur Patientenverfügung (2. Auflage, PDF-Download, 309 KB)
Wer bezahlt Ihre Rechnungen, erledigt Ihre Post, kündigt Ihren Mietvertrag oder füllt Ihre Steuererklärung aus, wenn Sie eines Tages aufgrund Ihrer Parkinsonerkrankung oder infolge eines Unfalls oder einer anderen Erkrankung urteilsunfähig werden sollten? Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer in einer solchen Situation für Sie diese Angelegenheiten erledigen soll. Für die medizinische Vorsorge empfehlen wir Ihnen, eine separate Patientenverfügung zu erstellen (siehe Patientenverfügung und Wegleitung in diesem Dossier).
In einem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer für Sie Ihre administrativen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten erledigen soll, wenn Sie urteilsunfähig geworden sind.
Folgende Aufgaben können Sie in einem Vorsorgeauftrag regeln:
Im Vorsorgedossier finden Sie eine Wegleitung, die Sie über die wesentlichen Aspekte eines Vorsorgeauftrags informiert und bei dessen Erstellung unterstützt.
Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Team BeratungMit ausführlicher Wegleitung und Notfallausweis
28 Seiten, Herausgeber: Stiftung Dialog Ethik und Parkinson Schweiz
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