Parkinson soll eines Tages geheilt oder – noch besser – von vornherein vermieden werden können. Daher hat Parkinson Schweiz die Forschungsförderung als Auftrag in den Statuten verankert und unterstützt sowohl Forschungsprojekte in der Schweiz als auch ausgewählte Arbeiten von Schweizer Forschern im Ausland. Neben medizinischen Forschungen können auch Projekte aus den Bereichen Sozialwissenschaften und Pflege gefördert werden.
Finanziert wird die Förderung aus eigens dafür eingerichteten Fonds, aus denen in der Regel jährlich bis zu 400 000 Franken vergeben werden können. Entscheidend für die finanzielle Unterstützung durch Parkinson Schweiz ist dabei weniger die Grösse eines Projekts, sondern vielmehr dessen Wert und Qualität sowie die vorhandenen Mittel für die Forschungsförderung.
Diese Projekte werden von Universitäten und Spitälern in der Schweiz oder von Schweizer Forschenden im Ausland vorgeschlagen.
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet der Forschungsausschuss unter Vorsitz von PD Dr. med. Georg Kägi, Präsident des Fachlichen Beirats von Parkinson Schweiz. Jedes eingereichte Gesuch wird dazu von mindestens zwei Fachexperten eingehend geprüft – womit sichergestellt wird, dass nur wissenschaftlich hochstehende Projekte unterstützt werden. Die Auszahlung der Forschungsbeiträge erfolgt prinzipiell in Raten und nur gegen Vorlage von Zwischenberichten, was einen kontinuierlichen Informationsfluss garantiert. Bei Abbruch eines Projekts werden nicht benötigte Fördergelder einbehalten respektive zurückgefordert.
Bewerbungsverfahren
Zur Einreichung von Gesuchen sind in der Schweiz tätige Einzelpersonen oder Forschungsgruppen sowie im Ausland wissenschaftlich tätige Schweizer und Schweizerinnen berechtigt.
Es werden die Parkinsonkrankheit betreffende Arbeiten aus den folgenden Bereichen berücksichtigt:
Folgende Dokumente (auf Englisch) erklären das Bewerbungsverfahren:
Absender dieser Forschungsprojekte sind Fachhochschulen sowie soziale, pflegerische, therapeutische und Betreuungsinstitutionen.
Über die Vergabe der Fördergelder entscheidet der Forschungsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. med. Mathias Sturzenegger, Vorstandsmitglied von Parkinson Schweiz. Jedes eingereichte Gesuch wird dazu von mindestens zwei Fachexperten eingehend entsprechend der Kriterien geprüft Die Auszahlung der Forschungsbeiträge erfolgt prinzipiell in Raten und nur gegen Vorlage von Zwischenberichten, was einen kontinuierlichen Informationsfluss garantiert. Bei Abbruch eines Projektes werden nicht benötigte Fördergelder einbehalten respektive zurückgefordert.
Bewerbungsverfahren
Zur Einreichung von Gesuchen sind in der Schweiz tätige Einzelpersonen oder Forschungsgruppen sowie im Ausland wissenschaftlich tätige Schweizer und Schweizerinnen berechtigt.
Es werden die Parkinsonkrankheit betreffende Arbeiten aus den folgenden Bereichen berücksichtigt:
Folgende Dokumente (auf Englisch) erklären das Bewerbungsverfahren:
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