Reden Sie über «Ihren Parkinson», wenn Sie dazu angesprochen werden. Sprechen Sie über die Symptome und die Einschränkungen, aber nicht nur. Seien Sie Gestalter des Rollenwechsels, den die Krankheit von Ihnen abverlangt. Sie sind immer noch «der Alte», einfach reicher um Ihre Krankheitserfahrungen.
Pflegen Sie einen respektvollen und lösungsorientierten Umgang mit betroffenen Mitarbeitenden. Sie tragen dazu bei, die Verunsicherung von Betroffenen zu verringern, bis Lösungen gefunden werden. Machen Sie sich schrittweise ein Bild der Krankheit und deren Verlauf. Das kann Unternehmen in einem globalisierten Umfeld, die sich an Gewinnmaximierung und monetären Leistungsanreizen orientieren, machen schneller von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, wenn die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden eingeschränkt ist.
Von Parkinson betroffene Mitarbeitende in einer solchen Unternehmenskultur sollen sich möglichst umfassend über die eigenen Rechte informieren, um dem Arbeitgeber zu gegebener Zeit als kompetenter Verhandlungspartner gegenübertreten zu können. Das betrifft das Arbeitsvertragsrecht im Obligationenrecht, das Arbeitsrecht sowie die versicherungsrechtlichen Bestimmungen. Nutzen Sie Ihr persönliches Netzwerk und wenden Sie sich frühzeitig an das Beratungsteam von Parkinson Schweiz. Ihnen die betroffene Person vermitteln. Fragen Sie sie! Der oder die Betroffene ist die Fachperson bezüglich der Krankheit.
Verhalten Sie sich empathisch, damit Sie die Vertrauensperson sind, die man gerne beizieht. Sie beraten Vorgesetzte und betroffene Mitarbeitende in versicherungsrechtlichen Fragen sowie Vorgehensfragen. Sie bauen Brücken zwischen den Interessen des Unternehmens und des betroffenen Mitarbeiters. Sie repräsentieren das Unternehmen und vertreten die betroffene Person gegen aussen (IV, Pensionskasse).
Unternehmen in einem globalisierten Umfeld, die sich an Gewinnmaximierung und monetären Leistungsanreizen orientieren, machen schneller von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, wenn die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden eingeschränkt ist. Von Parkinson betroffene Mitarbeitende in einer solchen Unternehmenskultur sollen sich möglichst umfassend über die eigenen Rechte informieren, um dem Arbeitgeber zu gegebener Zeit als kompetenter Verhandlungspartner gegenübertreten zu können. Das betrifft das Arbeitsvertragsrecht im Obligationenrecht, das Arbeitsrecht sowie die versicherungsrechtlichen Bestimmungen. Nutzen Sie Ihr persönliches Netzwerk und wenden Sie sich frühzeitig an das Beratungsteam von Parkinson Schweiz.
Dr. phil. Esther Röthlisberger
Dr. phil. Esther Röthlisberger hat als Personalchefin in Grossbetrieben gearbeitet. Die Psychologin ist Vorstandsmitglied von Parkinson Schweiz.
«Es ist erstaunlich, wie erfinderisch manche Verantwortliche beim Finden von Lösungen sein können, sofern der Wille dazu da ist.»
von René Gossweiler, Leiter Bereich Beratung und Bildung
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